Schulordnung der
Otto-Hahn-Realschule
Die unserem Schulprogramm verpflichtete Schulordnung soll dazu beitragen, ein friedvolles und partnerschaftliches Umfeld zu schaffen, in dem Respekt und Toleranz herrschen und zugleich Eigen- und Mitverantwortung gefördert werden.Um uns in demokratischen Grundregeln zu üben, haben wir Rechte, aus denen sich notwenige Regeln ableiten, damit sich alle in der Schule wohl fühlen und ein Umfeld sozialer Nähe und Wärme entsteht.
Alle Schülerinnen und Schüler sollen die folgenden Rechte wahrnehmen können:
- das Recht auf Unterricht
- das Recht, höflich und mit Respekt behandelt zu werden
- das Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit
- das Recht auf Achtung des persönlichen und schulischen Eigentums
- das Recht auf eine gesunde und die Umwelt schützende Lernumgebung
Zu 1. Recht auf Unterricht
Aus dem Recht auf ungestörtes Lernen ergeben sich die folgenden Regeln:
- pünktlich zur Unterrichtsstunde zu erscheinen, das bedeutet, sich nach dem ersten Schellen zum Unterrichtsraum zu begeben,
- vereinbarte Klassen- und Gesprächsregeln einzuhalten,
- die für den Unterricht notwenigen Materialien bereitzuhalten,
- sich und andere nicht zu stören und vom Lernen abzuhalten,
- keine unterrichtsfremden und -störenden Dinge zu benutzen (Handy, MP3-Player oder anderes),
- den Anweisungen der Lehrpersonen Folge zu leisten und diese nicht zu missachten,
- den Wechsel zwischen den Lehrerräumen geordnet und leise zu gestalten.
Zu 2. Recht auf Respekt und Höflichkeit
Aus dem Recht auf höflichen und respektvollen Umgang miteinander ergeben sich
folgende Verhaltensweisen:
- Höflichkeitsregeln, wie Grüßen, Aufstehen, Anreden anzuwenden,
- den Lehrern und Besuchern der Schule und den Mitschülern mit Respekt zu begegnen,
- Kappen und andere Kopfbedeckungen im Schulbereich abzusetzen,
- Handy, MP3-Player u.a. ausgeschaltet lassen und nicht sichtbar aufzubewahren,
- keine Täuschungen vorzunehmen.
Zu 3. Recht auf Gewaltfreiheit und Sicherheit
Aus dem Recht, sich in der Schule und auf dem Schulgelände sicher fühlen zu können, ergeben sich besondere Anforderungen an alle Schüler:
- Konflikte in keinem Fall durch körperliche Auseinandersetzungen auszutragen,
- jedem Mitschüler bzw. jeder Mitschülerin bei verbaler und körperlicher Gewalt beizustehen und sofort helfend einzuschreiten,
- im Bedarfsfall die Streitschlichtung in Anspruch zu nehmen bzw. Schüler dorthin zu schicken,
- die besondere Pausenregelung (siehe unten) einzuhalten,
- gefährliche Gegenstände nicht mit zur Schule zu bringen,
- Fahrräder und Mopeds an den dafür vorgesehenen Stellen abzustellen
- das Schulgelände nicht zu verlassen (bzw. dies nur in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft zu tun),
- nach Unterrichtsschluss den direkten Heimweg anzutreten (Versicherungsschutz).
Zu 4. Recht auf Achtung des persönlichen und schulischen Eigentums
Aus dem Recht auf Achtung des Eigentums ergeben sich folgende Verhaltensweisen:
- sich nicht am Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern zu vergreifen,
- die Einrichtungsgegenstände der Schule sachgerecht zu benutzen und nicht zu beschädigen,
- Müll, Kaugummi und nicht gegessene Nahrungsmittel ordnungsgemäß zu entsorgen,
- Schäden dem Hausmeister zu melden,
- gefundene Gegenstände abzugeben,
- sich gegenseitig zur Einhaltung dieser Regeln anzuhalten.
Zu 5. Recht auf eine gesunde und die Umwelt schützende Lernumgebung
Aus dem Recht auf eine das Lernen fördernde gesunde Lernumgebung lassen sich folgende Regeln ableiten:
- für die Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulhof und in den Klassen Verantwortung zu tragen und dazu beitragen, dass diese bestmöglich erhalten bleibt,
- die Energiesparregeln für die Klassen zu beachten,
- die Garderobe vor den Lehrer-/Fachräumen vor Unterrichtsbeginn aufzuhängen,
- die Toiletten ordnungsgemäß zu benutzen,
- nicht zu rauchen oder andere Drogen mitzubringen.
Um ein geordnetes und friedvolles Miteinander in den Pausen zu gewährleisten, sei noch einmal an folgende Pausenregeln erinnert:
- Fahrschüler können sich vor der 1. Unterrichtsstunde bis 7.45 Uhr in der Pausenhalle aufhalten.
- Um 7.55 Uhr begeben sich alle Schüler und Schülerinnen in die Unterrichtsräume.
- Ball- und Laufspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Flächen erlaubt.
- Bestimmte Bereiche des Schulhofes dürfen nur von Schülern der Klassen 9 und 10 benutzt werden.
- Um einen ordnungsgemäßen Brötchen-Verkauf zu gewährleisten, stellen sich alle Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß auf, nehmen Rücksicht aufeinander und benehmen sich höflich zum Verkaufspersonal.
- Direkt nach dem 1. Klingeln am Ende der großen Pausen begeben sich alle Schülerinnen und Schüler auf dem schnellsten Weg zum nächsten Fach- oder Lehrerraum, in dem sie Unterricht haben.
- Sog. „Regenpausen“ werden durch eine Durchsage angekündigt. Dazu begeben sich alle in den Lehrerraum für die folgende Unterrichtsstunde. Bäcker- und Toilettenbesuche sind erlaubt, der Aufenthalt auf dem Schulhof hat zu unterbleiben.